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GASLEITUNGSPRÜFUNG

Gebäudeeigentümer bzw. Betreibern von Gasanlagen obliegen gemäß den Technischen Regeln für Gasinstallation (TRGI) die Verkehrssicherungspflichten für die Gasinstallation in Ihrem Anwesen. Darüber hinaus ergeben sich für Vermieter entsprechende Prüfungs-und Instandhaltungspflichen.

Eine Gasanlage muss sicher sein und bleiben!

Das bedeutet, dass der Gebäudeeigentümer und Vermieter für die Sicherheit der Gasinstallation ab der Hauptabsperreinrichtung (HAE) verantwortlich sind.

  • Gebrauchsfähigkeitsprüfung nach DVGW G600 alle 12 Jahre (besser alle 6) durch ein eingetragenes Vertrags-Installationsunternehmen und jährlich alle frei verlegten Erdgasleitungen innerhalb des Gebäudes auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

Diese Arbeiten können Sie auch mir übertragen. Wir sind ein vom Örtlichen Energieversorger anerkanntes Vertrags-Installationsunternehmen.

Ausführlicher Prüfbericht

Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie einen Prüfbericht. Damit haben Sie im Schadensfall den schriftlichen Nachweis, dass Ihre Gasleitung regelmäßig überprüft wurden. So können Sie sich gegenüber Schadensersatzansprüchen sicher entlasten.

Ihr Vorteile

  • keine Anfahrtskosten

  • Fachkompetente Kontrolle Ihrer Gasinstallation

  • Sofortmaßnahmen im Bedarfsfall z.B. Gasgeruch

  • mehr Sicherheit für Hausbesitzer und Vermieter

  • Schäden werden frühzeitig erkannt

  • Erhöhung der Betriebssicherheit

  • Umfassender Prüfbericht als Nachweis bei haftungsrechtlichen Ansprüchen im Schadensfall

  • Kostengünstige, kompetente und neutrale Durchführung

Wie verhalte ich mich bei Gasgeruch im Gebäude?

Durch den beigemischten sehr intensiven Duftstoff riechen Sie schon kleinste Gasmengen.

Bewahren Sie im Ernstfall die Ruhe und beachten Sie nachfolgende Punkte:

  • Türen und Fenster weit öffnen,für Durchzug sorgen!

  • Offenes Feuer vermeiden, nicht Rauchen, kein Feuerzeug benutzen!

  • Keine elektrischen Geräte benutzen, kein Schalter, keine Stecker, keine Klingel, keine Telefone und andere Sprechanlagen im Haus benutzen!

  • Falls möglich, Gaszählerabspereinrichtung oder Hauptabseereinrichtung (HAE) schließen!

  • Andere Hausbewohner warnen, aber nicht klingeln, Gebäude verlassen!

  • Den Bereitschaftsdienst des Gasversorgers benachrichtigen! Hierfür ein Telefonanschluss außerhalb des Gebäudes benutzen!

  • Feuerwehr und Polizei von außerhalb des Gebäudes alamieren!

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